Vorwort
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
nachstehend überreichen wir Ihnen die erste Ausgabe unseres
Magazins für das Jahr 2020.
In unserem Bereich Global Mobility finden Sie Informationen
über die aktuellen Fragen, die den internationalen Arbeitsmarkt
betreffen. In dieser Ausgabe berichten wir unter anderem
über das neue Arbeitsgesetz in Finnland, neue Altersgrenzen
im Kündigungsschutzrecht in Schweden und über den
Unfallversicherungsschutz am Probearbeitstag in Deutschland
Im Teil Legal Management informieren wir Sie unter anderem
über das Inkrafttreten des UN-Kaufrechts in Nordkorea, über die
Konkretisierung und Modernisierung des Gesellschaftsrechts
in Zypern und über die Notwendigkeit der Überprüfung
von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen einer GmbH in
Deutschland.
Unser Bereich Steuern enthält viele aktuelle und praktische
Informationen zum Steuerwesen, insbesondere im Geschäftsverkehr.
Unter anderem informieren wir Sie in dieser Ausgabe
darüber, welche Unterlagen im Jahr 2020 vernichtet werden
können, über die Reform der Steuergesetzgebung in Mexiko,
über die Einführung einer Digitalsteuer in Österreich und über
die Erleichterungen für Unternehmensgründer in Deutschland
bei der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen aufgrund
des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes. Dazu setzen wir Sie
über die Termine in Kenntnis, die Sie im März und April 2020
beachten sollten.
Wir hoffen, dass Sie an unserer Themenauswahl dieses
Magazins Gefallen finden!
Ihr Achim Heuser
03 • www.heuser.de
Achim Heuser - Rechtsanwalt
Aktueller Tipp:
Wussten Sie, dass bei der Entsendung von Arbeitskräften in die Niederlande eine neue
Meldepflicht gilt?
Ab dem 1. März 2020 muss die Entsendung von Arbeitskräften in die Niederlande vorab gemeldet werden.
Dies gilt – unabhängig von Staatsangehörigkeiten - für Arbeitgeber und deren zu entsendende Mitarbeiter,
aber auch für Selbstständige in bestimmten Bereichen, z. B. in der Baubranche. Die Meldung hat online
zu erfolgen. Die niederländischen Auftraggeber sind verpflichtet, zu kontrollieren, ob alle ausländischen
Arbeitnehmer korrekt angemeldet sind. Für fehlende, verspätete oder unvollständige Meldungen drohen
Bußgelder bis zu 12.000 Euro.
Unsere Kanzlei kann Sie bei diesen und anderen Fragen gerne unterstützen!