Steuern
Österreich: Einführung einer Digitalsteuer
Zum 1. Januar 2020 ist in Österreich das Digitalsteuergesetz
in Kraft getreten. Das Gesetz
sieht die Einführung einer Digitalsteuer auf
Onlinewerbeleistungen vor, die zum Ziel hat,
die steuerliche Fairness in der Digitalwirtschaft
voranzutreiben. Sie soll als Ergänzung zu der bereits
bestehenden Werbeabgabe auf konventionelle
Medien (Printmedien, Rundfunk, Fernsehen und
Plakate) dienen.
Für Onlinewerbeleistungen (zum Beispiel Banner-
oder Suchmaschinenwerbung), die nach dem
31. Dezember 2019 im Inland entgeltlich erbracht
Slowenien: Änderungen im Steuerrecht
Am 5. November 2019 wurden Änderungen des
Einkommensteuergesetzes im slowenischen Amtsblatt
veröffentlicht. Die Änderungen gelten ab dem
1. Januar 2020. Das neue Einkommenssteuergesetz
sieht unter anderem vor, dass die Einkommensteuerklassen
und Steuersätze leicht angepasst werden
und zwischen 8.500 Euro (derzeit 8.021,34 Euro)
und 80.000 Euro (derzeit 70.907,20 Euro) liegen.
Auch die jährlichen Einkommensteuerfreibeträge
werden auf 3.500 Euro (derzeit 3.302,70 Euro)
leicht erhöht.
013 • www.heuser.de
werden, wird eine Digitalsteuer in Höhe von fünf
Prozent des Entgelts, welches der Onlinewerbeleister
von seinem Auftraggeber erhält, fällig. Von den
gesetzlichen Neuerungen betroffen sind Unternehmen,
die innerhalb eines Wirtschaftsjahres einen weltweiten
Umsatz von 750 Millionen Euro und zugleich einen
Umsatz in Österreich von über 25 Millionen Euro rein
aus der Durchführung von Onlinewerbeleistungen
erzielen. Sind Unternehmen Teil einer multinationalen
Unternehmensgruppe, so soll der Gesamtumsatz der
Gruppe zu Grunde liegen.
(Nadine Bauer; Österreich, Einführung einer Digitalsteuer; Germany Trade
& Invest – GTAI; 03.12.2019)
Zudem wurden im November 2019 Änderungen im
Steuerverfahrensgesetz im Amtsblatt veröffentlicht.
Diese gelten ebenfalls seit dem 1. Januar 2020. Das
neue Steuerverfahrengesetz geht auch auf die ATAD
Richtlinie (EU) 2016/1164 (Anti- Tax Avoidance
Directicve) ein. Danach kann der Verantwortliche
eine Stundung der Steuerzahlung oder Ratenzahlung
beantragen, wenn er bei einer Vermögensübertragung
oder einem Wechsel des Steuerwohnsitzes zwischen
Staaten eine Wegzugsbesteuerung entrichten muss.
(Marcelina Nowak; Slowenien, Ab 1.1.2020 gelten Änderungen im
Steuerrecht; Germany Trade & Invest – GTAI; 27.11.2019)