Steuern
Türkei: Steuerrechtsreform
Während die Türkei über Steuererhöhungen die
Staatskasse aufbessern will, versucht sie gleichzeitig
durch die Senkung der Körperschaftsteuer Unternehmen
ins Land zu locken. Das türkische Parlament
hat am 23. November 2019 eine Novelle der
Steuergesetze Nr. 7194 und Nr. 375 verabschiedet, die
am 7. Dezember 2019 im Gesetzblatt veröffentlicht
wurde.
Neu ist:
• Alle digitalen Werbedienstleistungen sind seit dem
1. März 2020 mit einer Steuer von 7,5 Prozent belegt.
Sie gilt jedoch nur für Unternehmen mit Umsatz
von über 750 Millionen Euro und Einnahmen in
der Türkei von 20 Millionen türkischen Lira
(ca. 3 Millionen Euro).
• Der Spitzensteuersatz wird zum 1. Januar 2020
von 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben. Er gilt ab
einem Jahreseinkommen von 500.000 türkischen
Lira (ca. 76.000 Euro).
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• Der allgemeine Körperschaftsteuersatz wird von
22 Prozent auf 20 Prozent gesenkt, mit einer wei-
teren Senkung auf 18 Prozent für Nicht-Finanz-
institutionen ab 2021.
• Auf Immobilien wird ab 1. Januar 2020 je nach
Wert eine Wohnsteuer von bis zu 1 Prozent erhoben.
Die Staffelung erfolgt in drei Schritten: Zwischen
5 und 7,5 Millionen türkischen Lira (ca. 760.000
- 1.140.000 Euro) findet ein Steuersatz von
0,3 Prozent Anwendung, zwischen 7,5 und
10 Millionen türkischen Lira (1.140.000 -
1.520.000 Euro) von 0,6 Prozent und ab
10 Millionen türkischen Lira (ca. 1.520.000 Euro)
wird eine Steuer von 1 Prozent erhoben.
• Die Steuern auf Zinsen für ausländische Devisen-
einlagen werden um bis zu 20 Prozent
erhöht, um den Kurs der schwächelnden türkischen
Lira zu stützen und die Importe ausländischer
Unternehmen nicht noch weiter zu verteuern.
(Jakob Kemmer, Türkei - Steuerrecht: Steuerrechtsreform in der Türkei;
Germany Trade and Invest, GTAI; 22.01.2020)
Rumänien: Abschaffung des Split-Payment Verfahrens seit Februar 2020
Die getrennte Zahlung der Mehrwertsteuer soll mit
der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie unvereinbar sein, so
dass dieses System in Rumänien zum 1. Februar 2020
abgeschafft wurde.
Mit der Dringlichkeitsverordnung Nr. 78 vom
18. Dezember 2019 (am 23. Dezember 2019 im
rumänischen Amtsblatt Nr. 1031 veröffentlicht) wurde
das Split-Payment Verfahren zum 1. Februar 2020
aufgehoben. Insgesamt war die getrennte Abführung
der Mehrwertsteuer für jede steuerpflichtige
Körperschaft ca. zwei Jahre verpflichtend.
Die Steuerpflichtigen, die das System der getrennten
Mehrwertsteuerzahlung anwenden, haben im
Februar 2020 das verfügbare Saldo auf dem für diese
Zwecke eingerichtetem Konto auf ihr Geschäftskonto
überwiesen bekommen.
(Marcelina Nowak, Rumänien: Abschaffung des Split-Payment Verfahrens
ab Februar 2020; Germany Trade and Invest, GTAI; 22.01.2020)