Steuern
USA: Finanzministerium gewährt Aufschub von Steuerzahlungen
In Anlehnung an den von US-Präsident Trump
erklärten nationalen Notstand aufgrund des
Coronavirus, gewährt das US-Finanzministerium
einen Aufschub von Steuerzahlungen.
Das US-Finanzministerium (U.S. Department of the
Treasury) und der Internal Revenue Service (IRS)
haben im Rahmen der Corona-Krise Richtlinien
erlassen, die es natürlichen und anderen nicht
körperschaftsteuerpflichtigen Personen (noncorporate
tax filers) erlauben, die am 15. April 2020
fälligen Bundeseinkommensteuerzahlungen bis zum
15. Juli 2020 ohne Straf- oder Zinszahlungen von bis
zu einer Million US-Dollar aufzuschieben.
Die Richtlinien ermöglichen es auch Körperschaftsteuerzahlern,
die am 15. April 2020 fälligen
Bundeseinkommensteuerzahlungen von bis zu 10
Millionen US-Dollar ohne Straf- oder Zinszahlungen
bis zum 15. Juli 2020 aufzuschieben.
In diesem Zusammenhang gilt es allerdings zu beachten,
dass der Aufschub der Steuerzahlungen nichts an der
Einreichungsfrist (filing deadline) der entsprechenden
Steuererklärungen ändert. Diese sind weiterhin bis
zum 15. April 2020 abzugeben.
(Jan Sebisch; USA - Coronavirus: US- Finanzministerium gewährt Aufschub
von Steuerzahlungen; Germany Trade and Invest, GTAI; 24.03.2020)
Südafrika: Steuerrechtliche Maßnahmen zur Unterstützung von KMU
Die südafrikanische Regierung hat am 29. März 2020
steuerrechtliche Maßnahmen erlassen, um insbesondere
kleinere und mittlere Unternehmen in der
Coronakrise zu unterstützen.
Zu den Maßnahmen gehören:
• Unternehmen, die bis zum jetzigen Zeitpunkt ihre
Steuern ordnungsgemäß gezahlt haben und deren
Jahresumsatz geringer als 50 Millionen Rand
(ca. 2,5 Millionen Euro) ist, dürfen in den
nächsten vier Monaten bis zu 20 Prozent
ihrer Lohnsteuerverbindlichkeiten und in
den nächsten sechs Monaten einen Teil ihrer
vorläufigen Körperschaftsteuerzahlungen auf-
schieben, ohne dass hierfür eine Strafe auferlegt
wird oder Zinsen anfallen.
• Unternehmen erhalten für Angestellte des
Privatsektors, die im Rahmen des Employment Tax
013 • www.heuser.de
Incentive (ETI) Programms monatlich weniger als
6.500 Rand (ca. 330 Euro) verdienen, für die nächsten
vier Monate einen Steuerzuschuss von bis zu 500 Rand
(ca. 25 Euro) im Monat.
•Rückerstattungen an Unternehmen im Rahmen des
ETI-Programms sollen statt bisher alle sechs Monate
nun monatlich gezahlt werden.
Die Maßnahmen traten am 1. April 2020 in Kraft.
Die südafrikanische Regierung prüft ferner die
vorübergehende Senkung der Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung
(Unemployment Insurance Fund) und der Arbeitgeberbeiträge
zum Aus- und Weiterbildungsfond (Skill
Development Levy Fund).
(Katrin Grünewald, Südafrika - Coronavirus: Südafrika unterstützt KMU
durch steuerrechtliche Maßnahmen; Germany Trade and Invest, GTAI;
30.03.2020)
Dänemark: Senkung der dänischen Einkommensteuer
In Dänemark wurde zum 1. Januar 2020 der Basissteuersatz
der staatlichen Einkommensteuer gesenkt.
Die progressiv ausgestaltete Einkommensteuer setzt
sich grundsätzlich aus der staatlichen Einkommensteuer
und der kommunalen Einkommensteuer
(Gemeindesteuer) zusammen.
Das dänische Parlament hat am 31. Januar 2020 ein
Gesetz (Lov nr 94 af 31/01/2020) verabschiedet,
das den Basissteuersatz der staatlichen Einkommensteuer
von 12,13 Prozent auf 12,11 Prozent senkt.
Diese Senkung entfaltet Wirkung zum 1. Januar 2020.
Ursprünglich war geplant, den Satz für das Jahr 2020
auf 12,14 Prozent zu erhöhen. Aufgrund der generellen
Erhöhung der kommunalen Einkommensteuer hat man
sich jedoch gegen dieses Vorgehen entschieden.
Für das Jahr 2021 wird der Basissteuersatz 12,12 Prozent
betragen.
(Nadine Bauer; Dänemark: Senkung der dänischen Einkommensteuer;
Germany Trade and Invest, GTAI; 05.02.2020)