Global Mobility - Nachrichtenspiegel
China: Abgabe der Fingerabdrücke beim Visum-Antrag
Seit dem 16. Dezember 2019 ist es obligatorisch
bei Visaanträgen für China die Fingerabdrücke
abzugeben. Im Rahmen der Gegenseitigkeit hat
sich die Volksrepublik China dazu entschlossen,
diese Maßnahme einzuführen, nachdem die EU in
den letzten Jahren immer neue Regeln eingeführt
hatte, die den Chinesen die Einreise nach Europa
erschwert haben.
Die China-Visum-Fingerabdruck-Regel gilt für fünf
Jahre. Das heißt, wenn Sie zur Bearbeitung Ihres
Antrages auf Visum für China Ihre Fingerabdrücke
abgegeben haben, dann müssen Sie dies in den
nächsten fünf Jahren bei erneuten Visumanträgen
für China nicht wiederholen. Voraussetzung dafür
ist aber, dass die zukünftigen Anträge auf Visum
für China mit demselben Reisepass gestellt werden.
Die Regel gilt für alle Personen zwischen 14 und
70 Jahren, mit Ausnahme von Diplomaten oder
04 • www.heuser.de
Personen, die innerhalb der vergangenen fünf Jahre
bereits ihre Fingerabdrücke abgegeben haben und
seitdem keinen neuen Reisepass haben.
Chinesische Visa-Annahmestellen gibt es in
Deutschland in den Städten Berlin, Frankfurt,
Hamburg, München und Düsseldorf. Dort müssen
Reisende ihren Visumsantrag für China mit
einem Passfoto abgeben. Wer sein Visum und
seinen Reisepass dort auch wieder abholt, zahlt
eine Bearbeitungsgebühr von rund 125 Euro. Bei
Zusendung mit der Post kommen noch einmal rund
35 Euro dazu.
(Aleksandra Pieczynska)
Quellen:
• www.china-visa-service.eu/china-visum-fingerabdruck/
• Einreise nach China bald nur noch mit Fingerabdruck;
www.reisereporter.de, 03.12.2019
Malaysia: Höherer Mindestlohn in Malaysia
Seit dem 1. Februar 2020 gilt in Malaysia ein neuer
Mindestlohn, wobei abhängig vom Arbeitsort zwei
verschiedene Sätze Anwendung finden.
In den Stadt- und Gemeinderatsgebieten (City
Council und Municipal Council) wie Kuala Lumpur
liegt der Mindestlohn nun bei 1.200,00 Malaysischen
Ringgit (RM) (ca. 261 Euro) monatlich bzw. bei
einem Stundenlohn von 5,77 RM (ca. 1,26 Euro).
In anderen Gegenden beträgt er 1.100,00 RM
(ca. 240 Euro) im Monat bzw. 5,29 RM (ca. 1,15 Euro)
pro Stunde. Die Stadt- und Gemeinderatsgebiete
werden in der Minimum Wages Order 2020 aufgelistet.
Die Minimum Wages Order 2018, nach der ein
einheitlicher Mindestlohn von zuletzt 1.100,00 RM
galt, wurde aufgehoben.
Nach Art. 2 der Minimum Wages Order 2020 sind
Hausangestellte im Sinne des Employment Act 1955
und anderer Vorschriften vom Anwendungsbereich
ausgenommen.
(Julia Merle; Malaysia - Arbeitsrecht: Höherer Mindestlohn in Malaysia;
Germany Trade and Invest – GTAI; 26.02.2020)