Global Mobility
USA: Neue Verordnung zur Berechnung des Überstundenzuschlages
Die am 15. Januar 2020 in Kraft getretene Verordnung
des US-Arbeitsministeriums dient der Schaffung
von Rechtssicherheit hinsichtlich der Vergütung von
Überstunden.
Nach dem Fair Labour Standards Act (FLSA)
muss in den USA über die reguläre Arbeitszeit von
40 Stunden in der Woche hinaus geleistete Arbeit mit
einem Überstundenzuschlag von nicht weniger als
dem Anderthalbfachen des regulären Stundenlohns
vergütet werden, wenn es sich bei dem Arbeitnehmer
um einen sogenannten „Non-Exempt Employee“
handelt. Ein derartiger Anspruch steht einem „Exempt
Employee“ aus dem FLSA nicht zu.
Die Abgrenzung zwischen den beiden Kategorien
erweist sich oft als schwierig. Bei den „Exempt
Employess“ handelt es sich um Personen, die eine
herausgehobene Stellung im Unternehmen haben
(zum Beispiel im Bereich des Managements).
Südafrika: Änderungen im Arbeitsrecht
Durch die Änderungen im südafrikanischen
Arbeitsrecht haben seit dem 1. Januar 2020
auch Väter, Adoptiveltern und Eltern durch
Leihmutterschaft einen Anspruch auf 10 Tage
bezahlten Elternurlaub.
Adoptiveltern und Eltern durch Leihmutterschaft
können sogar zwischen dem 10-tägigen
Elternurlaub oder einem 10-wöchigen Adoptions-
beziehungsweise Erziehungsurlaub wählen. Die
Lohnfortzahlung während des Elternurlaubs erfolgt
durch den Unemployment Insurance Fund (UIF),
die südafrikanische Arbeitslosenversicherung,
und beläuft sich auf circa 66 Prozent des Gehalts.
Der betroffene Elternteil ist verpflichtet, seinen
Arbeitgeber mindestens einen Monat vor dem
errechneten Geburtstermin des Kindes schriftlich
07 • www.heuser.de
Da der FLSA den regulären Stundenlohn als Vergütung
für die Beschäftigung definiert, ist in der
Vergangenheit unklar gewesen, ob und welche
sonstigen Leistungen und Vergünstigungen eines
Arbeitgebers in die Berechnung des regulären
Stundenlohns und der damit einhergehenden
Berechnung der Überstundenvergütung miteinbezogen
werden müssen.
Durch die im Titel 29, Teil 778 des Code of
Federal Regulations zu findende neue Verordnung
hat das US-Arbeitsministerium nun klargestellt,
welche sonstigen Leistungen und Vergünstigen
Teil der Berechnungsgrundlage sind. Nicht erfasst
vom regulären Stundenlohn sind unter anderem
Leistungen wie Urlaubsgeld, bezahlte Krankheitstage
und Beiträge zu Vorsorgeplänen.
(Jan Sebisch, USA - Arbeitsrecht: Neue Verordnung zur Berechnung des
Überstundenzuschlages; Germany Trade and Invest – GTAI; 21.01.2020)
über den geplanten Elternurlaub zu informieren.
Durch das neue Gesetz wurde insbesondere
der „Basic Conditions of Employment Act“ vom
1997 geändert, in dem verschiedene Regelungen
zum Schutz von Arbeitnehmern vorgesehen
sind. Dazu gehören beispielsweise Regelungen
zur Arbeitszeit, zu Überstunden, zu Feiertagen,
zur Lohnfortzahlung bei Krankheit oder zum
Mutterschaftsurlaub. Nicht anwendbar ist das
neue Gesetz daher auf den Mutterschutz. Denn
Müttern wird bereits nach dem „Basic Conditions
of Employment Act“ vom 1997 ein viermonatiger
Mutterschaftsurlaub gewährt.
(Katrin Grünewald, Südafrika - Arbeitsrecht: Änderungen im Arbeitsrecht
treten in Kraft; Germany Trade and Invest, GTAI; 08.01.2020)