Steuern
Dänemark: Corona-Krise - Fristen zur Abgabe der Steuererklärung verlängert
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie
gewährt das Steuerministerium in Dänemark
Fristverlängerungen für Arbeitnehmer und Unternehmen.
Das dänische Steuerministerium (Skatteministeriet)
gab am 31. März 2020 bekannt, dass aufgrund der
mit dem COVID19-Ausbruch verbundenen Probleme
die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das
Einkommensjahr 2019 für alle Steuerzahler bis zum
1. September 2020 verlängert wird.
Die Fristverlängerung gilt für Arbeitnehmer, die ihre
Steuererklärung bis zum 1. Mai abgeben müssen,
für Kleinunternehmer mit Offenlegungspflicht zum
1. Juli, für Selbständige und Bürger mit Einkommen
aus dem Ausland, die entsprechende Informationen
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bis zum 1. Juli mitteilen müssen und für Unternehmen
und andere juristische Personen, deren Abgabefrist
eigentlich am 31. März 2020 endete. Davon erfasst sind
sowohl persönlich geführte Unternehmen, einschließlich
Einzelkaufmannsfirmen (enkeltmandsvirksomhed),
persönlich geführten Kleinunternehmen (PMV) und
Offene Handelsgesellschaften (interessentskaber -
I/S), als auch Gesellschaften, Stiftungen, Vereine
etc., einschließlich Unternehmergesellschaften
(iværksætterselskaber - IVS), Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (anpartsselskaber - ApS) und
Aktiengesellschaften (aktieselskaber - A/S).
(Jan Sebisch; USA - Coronavirus: US- Finanzministerium gewährt Aufschub
von Steuerzahlungen; Germany Trade and Invest, GTAI; 24.03.2020)