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Taiwan: Corona-Krise – Präventionsmaßnahmen und Lohnkürzungen
Präventionsmaßnahmen in Taiwan
Arbeitgeber in Taiwan setzen Maßnahmen um, mit dem
Ziel, das Risiko von COVID-19 für ihre Arbeitnehmer
zu minimieren. Verbreitete Maßnahmen sind das
Home Office, eine Aufteilung der Arbeitnehmer in
A-B Teams, welche nie miteinander in physischem
Kontakt sind, regelmäßige Temperaturkontrollen
und dass Arbeitnehmer mit Symptomen, die mit
COVID-19 in Verbindung gebracht werden, zu Hause
bleiben müssen.
Lohnkürzungen in Taiwan
Eine Arbeitszeitreduktion mit entsprechender
Kürzung der Löhne, die sogenannte Kurzarbeit, ist in
Taiwan mit Zustimmung der Arbeitnehmer möglich.
Das Ministerium für Arbeit hat dafür die Richtlinie
Nr. 1000133284 verfasst, die die Voraussetzungen
für die Einführung von Kurzarbeit erläutert.
Kurzarbeit kann erst eingeführt werden, nachdem die
Gewinne und Dividenden der Unternehmensleitung
gekürzt wurden. Zudem darf das Monatsgehalt der
Arbeitnehmer nie unter den Mindestlohn fallen und
die Maßnahme darf maximal drei Monate andauern.
Aufgrund der Schwere einer solchen Maßnahme und
deren Konsequenzen für die Arbeitnehmer empfiehlt
sich eine vorgängige Konsultation der Arbeitnehmer
und Gewerkschaften. Die Kurzarbeit muss den
zuständigen Lokalbehörden d.h. am Ort, an dem die
Arbeitnehmer registriert sind, gemeldet werden.
Falls der Arbeitgeber sich nicht mit seinen
Arbeitnehmern über die Einführung der Kurzarbeit
einigen kann und trotzdem deren Löhne kürzt, würde
das als Vertragsbruch angesehen werden und der
Arbeitnehmer hätte ein Recht zur fristlosen Kündigung.
Bei einer solchen Kündigung besteht weiterhin
ein Anspruch auf Lohnzahlungen während der
Kündigungsfrist (in der aber nicht gearbeitet wird),
ein voller Anspruch auf Abgangsentschädigung,
sowie sämtliche weitere vertragliche Ansprüche, die
im Normalfall geschuldet wären.
Subventionen für Lohnausfälle
Um die Folgen von COVID-19 zu reduzieren,
hat das Arbeitsministerium Subventionen für
Lohnausfälle beschlossen, falls Arbeitgeber mit
ihren Arbeitnehmern Kurzarbeit für länger als
30 Tage beschließen. Arbeitnehmer erhalten für bis
zu sechs Monate Subventionen auf Lohnausfälle. Die
Subventionen gleichen 50% der Lohndifferenz vor und
nach der Einführung von Kurzarbeit aus, begrenzt auf
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maximal TWD 11,000 (ca. 340 Euro) monatlich und
nur vom 15. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
Arbeitnehmer sind nur anspruchsberechtigt, wenn
die Kurzarbeit der zuständigen Behörde mitgeteilt
wurde und sie nicht schon andere, ähnliche COVID-
19-Subventionen erhalten.
Zusätzlich hat das Arbeitsministerium Weiterbildungszuschüsse
für Unternehmen und ihre
Arbeitnehmer eingeführt. Für die Dauer der Kurzarbeitsmaßnahme
können Unternehmen Zuschüsse
von bis zu TWD 3.500.000 (ca. 110.000 Euro)
erhalten, um ihren betroffenen Arbeitnehmern
kostenlose Weiterbildungen anzubieten.
Teilzeitarbeitsprogramm
Das Arbeitsministerium hat weiter ein Teilzeitarbeitsprogramm
angekündigt. Arbeitnehmer, die
schwer von der Pandemie betroffen sind und im
vergangenen Jahr für eine gewisse Zeit in Taiwans
Arbeitsversicherung versichert waren, können sich
für eine staatliche Teilzeitstelle bewerben. Diese
Stellen zahlen den Mindestlohn von TWD 158
(ca. 5 Euro) pro Stunde und bieten ein Pensum von
maximal 80 Stunden pro Monat an. Die Stellenvergabe
der bis zu 60.000 angekündigten Stellen wird von
Arbeitsvermittlungsstellen organisiert. Dabei werden
Arbeitnehmer gemäß ihren Bedürfnissen priorisiert.
(RA Michael Werner, COVID-19-Update zu HR & Tax in Taiwan; Cross
Border Business Lawyers /CBBL/; 13.05.2020)