Vorwort
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
nachstehend überreichen wir Ihnen die dritte Ausgabe unseres
Magazins für das Jahr 2020.
In unserem Bereich Global Mobility finden Sie Informationen
über aktuelle Fragen, den internationalen Arbeitsmarkt
betreffend. In dieser Ausgabe berichten wir unter anderem über
ein neues Einwanderungssystem in Großbritannien ab dem
1. Januar 2021 und einige Auswirkungen der Corona-Krise auf
den internationalen und deutschen Arbeitsmarkt.
Im Teil Legal Management informieren wir Sie unter anderem
über das neue Gesellschafterecht im Oman, über die Erweiterung
des Investitionsrechts in den Vereinigten Arabischen Emiraten
und über die Schutzmaßnahmen für gewerbliche Mieter in
Spanien wegen der Corona-Krise.
Unser Bereich Steuern enthält viele aktuelle und praktische
Informationen zum Steuerwesen, insbesondere im Geschäftsverkehr.
In dieser Ausgabe informieren wir Sie unter anderem
über die Einführung der Steuer auf digitale Dienste in Mexiko
und einige steuerliche Änderungen bzw. Erleichterungen in
Taiwan, Dänemark, Österreich und Deutschland, die die Folgen
der Corona-Krise mildern sollten. Dazu setzen wir Sie über die
Termine in Kenntnis, die Sie im Juli und August 2020 beachten
sollten.
Wir hoffen, dass Sie an unserer Themenauswahl in dieser
Ausgabe Gefallen finden!
Ihr Achim Heuser
03 • www.heuser.de
Achim Heuser - Rechtsanwalt
Aktueller Tipp:
Wissen Sie, welche Arbeitsschutzstandards Sie als Arbeitgeber einzuhalten haben?
Etwa zeitgleich mit ersten Lockerungsmaßnahmen in der Corona-Krise hat das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2020 zusammen mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ (nachfolgend
„Arbeitsschutzstandard“) vorgestellt. Dieses Dokument soll konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz
in der Corona-Krise und bundesweit klare und verbindliche Standards formulieren. Beispielsweise soll in
Betrieben möglichst ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen einzelnen Personen eingehalten werden,
Büroarbeiten sollen im Homeoffice ausgeführt werden, Dienstreisen und Präsenzveranstaltungen sind
„auf das absolute Minimum“ zu reduzieren. Was können aber die Arbeitgeber tun, die diese und andere
Standards nicht einhalten können? Und welche Haftungsrisiken trägt ein Arbeitgeber bei Erkrankung oder
Tod an Covid-19 eines Arbeitnehmers, der sich im Betrieb infiziert hat? Was soll dokumentiert werden und
welche Mitbestimmungsrechte hat ein Betriebsrat?
Unsere Kanzlei kann Sie bei diesen und anderen Fragen gerne unterstützen!